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Berliner GdP kündigt "Schwerpunkt-Einsätze" für Regel-Kontrollen an

Archivmeldung vom 15.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Werden Staatsdiener wieder, wie im 3. Reich, "nur Befehle" befolgen und Kinder im Namen der "Hygiene" entführen? (Symbolbild)
Werden Staatsdiener wieder, wie im 3. Reich, "nur Befehle" befolgen und Kinder im Namen der "Hygiene" entführen? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin geht von "Schwerpunkt-Einsätzen" zur Kontrolle der neuen Corona-Vorgaben in der Hauptstadt aus. In Berlin gebe es eine Vielzahl von Restaurants, Parks und private Haushalte, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro der "Welt".

Eine flächendeckende Überprüfung sei deswegen nicht möglich. "Es wird Schwerpunkt-Einsätze geben: Es wird jetzt sicher vor allem im Stadtzentrum öfter mal nachts die Einhaltung der Sperrstunde kontrolliert werden." Auch die Kontrolle von Feiern in Privaträumen sei unter Umständen möglich. Zwar sei die Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Grundgesetz geschützt, sagte Jendro.

"Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten." Anders verhalte es sich, wenn die Polizei durch Hinweise in sozialen Medien oder Nachbarn von Feierlichkeiten mit mehr als zehn Personen erfahre. "Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen."

Jendro sagte, dass Polizisten in diesem Fall auch Privatwohnungen betreten dürften: "Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig." Der GdP-Sprecher plädierte zugleich für eine neuerliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit. "Aktuell gibt es in Berlin keine Obergrenze für Versammlungen und Demonstrationen", sagte Jendro. "Wenn man den Infektionsschutz ernst nimmt, muss man auch hier wieder für eine Minimierung der Teilnehmerzahl sorgen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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