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Änderung des Postversandgesetzes: Verdächtige Pakete sollen geöffnet werden

Archivmeldung vom 13.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Der Bundestag hat laut dem Portal „Business Insider“ eine Änderung des Postversandgesetzes verabschiedet, die es Postboten erlaubt, verdächtige Pakete zu öffnen. Ansonsten drohen ihnen Strafen bis zu 500.000 Euro. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, gegen den Drogenhandel zu kämpfen, der in den Corona-Zeiten über das Internet besonders floriert.

Wie aus der am Freitag angenommenen Novelle hervorgeht, dürfen Postler Päckchen dann öffnen, wenn sie seltsam riechen oder auf andere Weise auffällig sind und wenn auch der Verdacht besteht, dass sich dort Sprengstoff oder Waffen befinden könnten.

In diesen Fällen ist eine Ausnahme vom Postgeheimnis zugelassen. Nach dem Öffnen müssen die Paketboten die verdächtigen Pakete bei der Polizei abgeben, heißt es. Paketdienstleister, deren Mitarbeiter gegen diese Pflicht verstoßen, könnten mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro rechnen.

Bisher kam es besonders häufig bei nicht zustellbaren Päckchen zu Drogenfunden. Illegale Drogen können im Internet bestellt werden. Besonders oft kommt dies auf Webseiten im Darknet vor. Die Ware werde dann über herkömmliche Versanddienste wie Hermes, DHL und Co.- und direkt bis an die Wohnungstür geliefert. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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