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Berufungsverhandlung durch "dolphin aid" gegen das WDSF vor dem OLG Köln

Archivmeldung vom 30.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Düsseldorfer Delfintherapievermittler "dolphin aid e.V." verklagte das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) aufgrund der kritischen Berichterstattung auf seiner Homepage vor dem Landgericht Köln. Dort wurden jedoch 20 Klagepunkte mit Urteil vom 25.10.2017 (AZ 28 O 368/16) abgewiesen. Der vorsitzende Richter des LG Köln wies darauf hin, dass "dolphin aid" sich Kritik gefallen lassen müsse und dass Inhalte der WDSF-Homepage über den Delfintherapievermittler bewiesen zutreffend seien.

Über die Berufung von "dolphin aid" entscheidet das Oberlandesgericht Köln (AZ 15 U 170/17) am Donnerstag, den 31.01.2019, um 12:30 Uhr. In der ersten mündlichen Berufungsverhandlung am 07.06.2018 wies der Senat des OLG Köln bereits darauf hin, dass er voraussichtlich dem erstinstanzlichen Urteil des LG Köln im Wesentlichen folgen wird. Eine abschließende Verhandlung ist für den 31.01.2019 mit persönlichem Erscheinen von Frau Kuhnert, der Gründerin von "dolphin aid", und dem ehemaligen Geschäftsführer Kay Evers, vor dem Oberlandesgericht Köln anberaumt.

Während des Gerichtsverfahrens hatte sich herausgestellt, dass die "dolphin aid"-Gründerin Kirsten Kuhnert ihren Vorstandsposten bei dem Verein aufgegeben hatte und als bezahlte Managerin in das Delfintherapiezentrum CDTC auf Curacao gewechselt war. Gleichwohl war sie Vollmitglied bei "dolphin aid" geblieben.

Quelle: Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) (ots)

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