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Rentenversicherung: Viele Rehabilitationen wegen Alkoholsucht

Archivmeldung vom 24.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Alkohol trinken: Häufigkeit wichtiger als Menge (Foto: pixabay.com, geralt)
Alkohol trinken: Häufigkeit wichtiger als Menge (Foto: pixabay.com, geralt)

Fast zwei Drittel der Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung, die von der Deutschen Rentenversicherung finanziert werden, sind auf Alkoholabhängigkeit zurückzuführen.

Wegen Alkoholsucht wurden im vergangenen Jahr 62 Prozent der entsprechenden Rehabilitationen bewilligt, gefolgt von Drogenproblemen (37 Prozent) und Medikamentenabhängigkeit (ein Prozent), geht aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich des diesjährigen Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten.

Männer sind demnach deutlich stärker von Abhängigkeitserkrankungen betroffen als Frauen. Sie erhalten drei von vier der entsprechenden Rehabilitationen der Rentenversicherung. Bei Männern wird die Rehabilitation zu 64 Prozent aufgrund einer Alkoholabhängigkeit in Anspruch genommen, zu 35 Prozent wegen des Konsums von Drogen und zu knapp einem Prozent infolge einer Abhängigkeit von Medikamenten. Frauen erhalten die Rehabilitation im Verhältnis häufiger wegen einer Alkoholerkrankung als Männer. Bei ihnen liegt dieser Anteil bei 75 Prozent. 23 Prozent der behandelten Frauen bekommen die Rehabilitation wegen eines Drogenproblems und zwei Prozent wegen Medikamentenabhängigkeit.

Insgesamt hat die Rentenversicherung im Jahr 2020 rund 50.000 Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung bewilligt. Auf diese Weise sollte den Betroffenen auch geholfen werden, dauerhaft im Berufsleben zu bleiben. Hierfür setzte die Rentenversicherung rund 600 Millionen Euro ein. Das Durchschnittsalter de r Patienten lag bei 42,9 Jahren. Anspruch auf eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung können Versicherte anmelden, die in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Rehabilitationen werden nach Angaben der Rentenversicherung auch in Corona-Zeiten unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt. Sie sind sowohl ambulant als auch stationär möglich und dauern durchschnittlich drei Monate. Oft geht der Behandlung ein Entzug im Krankenhaus voraus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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