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Halsbrecherische Verfolgungsfahrt endet mit Sprung in die Lahn

Archivmeldung vom 30.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Polizei (Symbolbild)
Polizei (Symbolbild)

Bild: Martin Quast / pixelio.de

Die 17 und 18 Jahre alten Insassen eines Ford Fiesta lieferten sich gestern Abend (29.01.2019) eine Verfolgungsfahrt mit Wetzlarer Polizisten. Wegen der unsicheren Fahrweise fiel den Ordnungshütern der Wagen in Braunfels auf. Nach einer Verfolgungsfahrt über mehrere Kilometer versuchte einer der Männer mit einem Sprung in die Lahn zu entkommen.

Gegen 17.15 Uhr war die Streife in Braunfels unterwegs. Der vor ihr fahrende Fordlenker wollte offensichtlich von der Wetzlarer Straße abbiegen, überlegte es sich aber im letzten Moment und vollzog ruckartig eine Kehrtwende auf der Wetzlarer Straße. Die beiden Polizisten entschieden sich die Insassen zu kontrollieren, setzten sich mit ihrem Funkwagen hinter den Ford und gaben Anhaltezeichen. Der Fahrer im Fiesta ignorierte dies und versuchte die Streife abzuschütteln. Hierbei beschleunigte er in 30 km/h - Zonen auf bis zu 100 "Sachen" und überquerte rücksichtslos Kreuzungen. Von Braunfels ging es über einen Feldweg nach Leun-Lahnbahnhof und von dort weiter in Richtung Leun. Überholversuche der Polizisten scheiterten regelmäßig daran, dass der Verfolgte in die Mitte der Fahrstreifen zog, um den Funkwagen auszubremsen. Das Ortsschild Leun passierte er mit rund 100 km/h und überholte anschließend mehrfach vorausfahrende Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. In Höhe eines Rewe-Marktes am Ortsende von Leun in Richtung Niederbiel zeigte der Tacho des Funkwagens bis zu 120 km/h an. Den beherzten Ausweich- und Bremsmanövern der Fahrer im Gegenverkehr war es ausschließlich zu verdanken, dass es nicht zu Zusammenstößen kam. Eine Überprüfung des Kennzeichens in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass dieses derzeit keinem Fahrzeug zugeordnet ist und als gestohlen gemeldet wurde. Letztlich verlor der Fahrer in Höhe eines Parkplatzes zwischen Leun und Niederbiel die Kontrolle über seinen Wagen, geriet ins Schleudern und kam in einer Böschung zwischen der Landstraße und dem Parkplatz zum Stehen. Beide Insassen rannten über den Parkplatz in Richtung der parallel verlaufender B49 davon. Sie überquerten die Bundesstraße und liefen weiter in Richtung des Lahnufers. Hier nahmen die sie verfolgenden Polizisten einen der Männer fest. Der zweite sprang in die Lahn, durchschwamm diese und wurde wenig später am anderen Ufer von einer zweiten Streife festgenommen.

Für beide Festgenommenen ging es sofort zur Dienststelle nach Wetzlar. Dort konnte sich der 17-Jährige seiner nassen Kleider entledigen. Die beiden in Wetzlar lebenden Männer sind der Polizei keine Unbekannten: Der Jugendliche ist unter anderem wegen Drogen- und Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten. Gegen den 18-Jährigen ermittelte die Polizei bereits wegen Eigentumsdelikten und Beleidigung.

Derzeit gehen die Ermittler davon aus, dass der 17-Jährige den Ford während der Verfolgungsfahrt steuerte. Der Fiesta ist nicht zugelassen. Die Kennzeichen wurden im Dezember vergangenen Jahres als gestohlen gemeldet und waren ursprünglich für einen Opel ausgegeben. Ermittlungen zur Herkunft des Wagens und dessen Besitzer dauern an. Der 17-Jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, ein Drogenschnelltest wies ihm die Einnahme von THC nach, weswegen er sich auf der Wache einer Blutentnahme unterziehen musste. Auf ihn kommen Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, wegen des Fahrens unter Drogeneinflusses und des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu. Zudem ermittelt die Wetzlarer Polizei wegen des Verdachts der Hehlerei sowie wegen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Der Jugendliche und sein 18-jähriger Beifahrer durften nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache wieder verlassen.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Lahn - Dill (ots)

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