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Spender für Attac genießen Vertrauensschutz - keine rückwirkenden Steuerforderungen

Archivmeldung vom 18.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Netzwerks Attac
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Spender für "attac" haben keine rückwirkenden Zahlungsaufforderungen des Finanzamtes zu befürchten. Nach Recherchen der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Wochenendausgabe) müssen sie keine Neubewertung ihrer in den letzten drei Jahren steuerlich geltend gemachten Spendenbescheinigungen befürchten.

Das Finanzamt Frankfurt am Main hatte dem Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks Attac die Gemeinnützigkeit entzogen - rückwirkend bis zum Jahr 2010. "Es besteht ein Vertrauensschutz für die Spender, und somit hat für sie die rückwirkende Aberkennung keine Auswirkung", stellte ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums auf nd-Anfrage klar. Attac hat angekündigt, die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus nicht hinzunehmen und notfalls zu klagen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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