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Staatsrechtslehrer: Reform des BND "insgesamt positiv zu bewerten"

Archivmeldung vom 09.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Siegel des BND
Siegel des BND

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bonner Staatsrechtslehrer Klaus Ferdinand Gärditz hält die geplanten Regelungen über die Aufklärung und zur Kontrolle des BND für eine "Reform mit Augenmaß, die sich wohltuend von der polemischen Geräuschkulisse abhebt, die die Arbeit der Nachrichtendienste und deren rechtliche Rahmung in den letzten Jahren begleitet haben". In seiner der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegenden Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienstrechts für die Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 26. September schreibt Gärditz, die Novelle sei "insgesamt positiv zu bewerten.

Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht". Die Auslandsüberwachungstätigkeit des BND werde "mit einer im internationalen Vergleich einmaligen Detailliertheit geregelt sowie hierdurch auch rechtsstaatlich kontrollierbar macht". Zu begrüßen sei der Vorstoß des Deutschen Bundestages, die Frage, ob die bisherige Praxis der Ausland-Fernmeldeüberwachung rechtmäßig sei, nicht dem juristischen Meinungsstreit zu überlassen, sondern legislativ zu entscheiden.

Dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen auf eine Legalisierung der bisherigen Praxis ziele, sei nicht zu beanstanden - im Gegenteil: "Der parlamentarische Gesetzgeber übernimmt die Verantwortung für Inhalt und Grenzen der Ermächtigung der Auslandstätigkeit des BND und erfüllt damit genau den Auftrag, den der demokratisch-rechtsstaatliche Vorbehalt des Gesetzes - gerade auch zum Schutze individueller Freiheitsrechte - formuliert." Das "spezifische Kooperationsrecht" des BND sei ebenfalls "eine Pionierleistung im internationalen Vergleich".

Es versuche, ausländische Partner, die mitunter gänzlich andere Datenschutzkonzepte vor Augen hätten, durch Kooperationsangebote rechtsstaatlich einzubinden. Dahinter stehe das Konzept, internationale Kooperation, der sich auch global mächtige Partnerstaaten aus praktischen Gründen nicht entziehen könnten, als Hebel zur "sanften extra territorialen Durchsetzung grundrechtlicher Mindeststandards einzusetzen".

Die "sachgerechte und austarierte" Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste sei rechtspolitisch ebenfalls zu befürworten, weil hier ein differenziertes und in den Details geregeltes Kontrollregime geschaffen werde, "das parlamentarische Kontrolle effektuiert und professionalisiert, gerade aber hierdurch auch dem dringend gebotenen Geheimschutz Rechnung trägt". Gärditz schließt seine Stellungnahme mit den Worten: "Das größte Risiko für eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sind hierbei immer noch Abgeordnete, die mit ihrer großen Verantwortung nicht angemessen umzugehen wissen.

Wer Nachrichtendienstkontrolle als Gelegenheit zur medien- und öffentlichkeitswirksamen Profilbildung missversteht, ist am falschen Ort." Gärditz fügt hinzu: "Es sollte daher im Interesse aller Fraktionen liegen, durch problemsensible Personalpolitik geeignete Kontrolleurinnen und Kontrolleure auszuwählen und eher ungeeignete mit anderen Aufgaben zu betrauen." Es liege zudem an den politischen Akteuren, "professionelle Parlamentsarbeit, die wirksame und geräuschlose Kontrolle institutionalisiert und nicht auf medienwirksame Inszenierung sowie Skandalisierung setzt, angemessen zu honorieren. Auch hier gibt es noch viel zu tun".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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