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NSU-Prozess: Ralf W. bestreitet Beschaffen der Mordwaffe

Archivmeldung vom 16.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Mitangeklagte im NSU-Prozess, Ralf W., hat vor dem Oberlandesgericht München bestritten, die NSU-Mordwaffe beschafft zu haben. Er sei nicht vermittelnd tätig geworden oder habe in irgendeiner Form Aufträge zum Beschaffen der Pistole erteilt, sagte W. am Mittwoch.

W. hatte nach der Hauptangeklagten Beate Z. ebenfalls sein Schweigen gebrochen. Z. hatte in ihrer Aussage bestritten, Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gewesen zu sein. Sie habe sich weder damals noch später je als NSU-Mitglied gesehen, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel bei der Verlesung der Aussage seiner Mandantin. Auch an der Mordserie, den Sprengstoffanschlägen und den Banküberfällen des NSU will Beate Z. nicht beteiligt gewesen sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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