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Duisburger Fitnessstudio-Angreifer zu lebenslanger Haft verurteilt

Archivmeldung vom 19.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Acht Monate nach mehreren teilweise tödlichen Messerattacken in Duisburg ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den IS-Anhänger am Dienstag wegen Mordes und Mordversuchs schuldig und stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest.

Die anschließende Sicherungsverwahrung wurde ebenfalls verhängt. Der Mann hatte zunächst am 9. April in der Duisburger Altstadt einem ihm zufällig begegnenden Mann mit einem Messer mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich gestochen, der Geschädigte starb noch am selben Tag an den Folgen der erlittenen Verletzungen. 

Am 18. April hatte der Beschuldigte dann in einem Fitnessstudio in Duisburg mit einem Messer nacheinander drei männlichen Studiobesuchern zum Teil mehrfach in den Oberkörper gestochen und sie lebensbedrohlich verletzt. Im Anschluss daran fügte er einem Ersthelfer zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu. Der Angeklagte befand sich seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles am 28. April übernommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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