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Freisprüche und Bewährungsstrafe im Kölner Stadtarchiv-Prozess

Archivmeldung vom 12.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Landgericht Köln hat im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs drei Angeklagte freigesprochen. Ein Bauleiter der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) erhält eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Der Anklage zufolge haben Fehler bei den Bauarbeiten zu dem Unglück mit zwei Toten im Jahr 2009 geführt. Die zwei weiteren Angeklagten wurden freigesprochen.

Am 3. März 2009 stürzte im Zusammenhang mit dem Bau einer neuen Nord-Süd-Stadtbahn-Linie der KVB der Gebäudekomplex zusammen mit zwei benachbarten Wohngebäuden ein. Dabei wurden zwei Personen getötet und rund 90 Prozent des Archivguts verschüttet. Viele historische Dokumente der deutschen Geschichte wurden dabei zerstört.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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