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Campact verliert Gemeinnützigkeit: Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs setzt Zivilgesellschaft weiter unter Druck

Archivmeldung vom 21.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Bürgerbewegung Campact verliert nach Prüfung der Jahre 2015 bis 2017 den Status einer gemeinnützigen Organisation. Das hat das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Verein schriftlich mitgeteilt.

Dieser Status wurde mit der Begründung aberkannt, dass Campact überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen sei und Kampagnen zu Themen durchgeführt habe, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden können. Die Entscheidung des Finanzamtes ist eine direkte Folge des Attac-Urteils vom Februar 2019. Darin hat der Bundesfinanzhof (BFH) politische Bildung sehr viel enger als bisher definiert. Die Förderung politischen Engagements ist nur noch zu den 25 Zwecken in der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt - dort fehlen aber wichtige Zwecke wie die Förderung von Menschenrechten, faire Handelspolitik und soziale Gerechtigkeit.

"Nach Attac ist jetzt Campact an der Reihe und verliert den Status der Gemeinnützigkeit. Was für ein fatales Zeichen: In Zeiten, wo Hunderttausende Menschen mit Campact für Klimaschutz und gegen Rechts auf der Straße streiten, wird deren Engagement als nicht gemeinnützig abgewertet und entwürdigt", sagt Felix Kolb, geschäftsführender Campact-Vorstand. "Verantwortlich für diesen Fußtritt ist vor allem Finanzminister Scholz: Er drückt sich seit Monaten um eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die endlich Rechtssicherheit schaffen würde. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen endlich den völlig veralteten Zwecke-Katalog reformieren und den Begriff der politischen Bildung aus seiner BFH-Zwangsjacke befreien."

Campact hatte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2015 bis 2017 wie üblich im Dezember 2018 rückwirkend beantragt. Seit dem Attac-Urteil hat Campact vorsorglich keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt. Damit folgt der Verein der Empfehlung seiner Steuerberatung sowie der Anwältinnen und Anwälte. Als von über zwei Millionen Menschen getragene Bürgerbewegung wird sich der Verein auch weiter auf die Finanzierung der Arbeit durch Spenderinnen und Spender stützen, um nicht von Geldern aus Politik und Wirtschaft abhängig zu werden.

Den Transparenzbericht 2018 finden Sie hier: www.campact.org/transparenzbericht2018

Quelle: Campact e.V. (ots)

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