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Kölner Polizeiskandal: Festgenommener soll getreten und geschlagen worden sein - Todesursache noch unklar

Archivmeldung vom 23.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polizeigwalt am 18.11.2020 in Berlin gegen unbewaffnete und friedliche Bürger.
Polizeigwalt am 18.11.2020 in Berlin gegen unbewaffnete und friedliche Bürger.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bei der zeitweiligen Festnahme eines 59-jährige Italieners im April in Köln-Bickendorf sollen mehrere Polizeibeamte den Mann misshandelt haben. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) aus Justizkreisen erfuhr, soll der angetrunkene Italiener die Streifenwagenbesatzung zunächst beschimpft und bedroht haben. Laut drei Augenzeugen sollen die Einsatzkräfte den Mann auf den Boden gebracht, gefesselt, auf ihn eingeprügelt und -getreten haben.

Anschließend habe man den Wehrlosen aufgehoben und seinen Kopf gegen einen Betonpfeiler geschlagen, ehe man den Rettungswagen rief, gab etwa eine Nachbarin zu Protokoll. Allerdings wurden auch andere Beobachter des Geschehens vernommen, die keine übertriebene Polizeigewalt gesehen haben.

Auch gibt die Todesursache nach Recherchen der Zeitung weiterhin Rätsel auf. Der Endfünfziger starb laut Obduktion am 21. Juni an einer Blutvergiftung auf Grund einer Lungenentzündung. Eine Folge von Rippenbrüchen, die sich der Mann bei dem Polizeieinsatz zugezogen haben könnte. Da er als Alkoholiker unter schweren Vorerkrankungen litt und sich nicht weiter behandeln ließ, führte dies zu seinem Tod. Allerdings wies seine Leiche bei der Obduktion ganz andere Rippenbrüche auf, als sie nach der kurzen polizeilichen Festsetzung in einem Kölner Krankenhaus festgestellt wurden. Nach eigenen Angaben geht die Staatsanwaltschaft Köln der Frage nach, ob sich der 59-Jährige die für den Tod ursächlichen Verletzungen später zugezogen hat. "Dies wird nun durch neue gerichtsmedizinische Gutachten geprüft", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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