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Nach Tunnel-Fahrt: Frau darf Führerschein behalten

Archivmeldung vom 07.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
U-Bahn-Tunnel in Taipeh (Symbolbild)
U-Bahn-Tunnel in Taipeh (Symbolbild)

Von Howard61313 - Eigenes Werk, GFDL, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12270446

Nach der rätselhaften Fahrt in einen Bielefelder Stadtbahntunnel darf eine 52-jährige Bielefelderin ihren Führerschein behalten. Das hat die städtische Fahrerlaubnisbehörde nach einem Gespräch mit der Frau entschieden. »Wir gehen von einem Augenblickversagen aus und sehen keine akute Wiederholungsgefahr«, sagt Norman Rosenland (Ordnungsamt) dem Westfalen-Blatt.

Bereits die Polizei entschied sich damals direkt nach der Tunnel-Fahrt gegen einen vorzeitigen Führerscheinentzug. Nach Polizeiangaben hatte die Frau keinen verwirrten Eindruck gemacht - und stand nicht unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.

Die Opel-Fahrerin war am 10. Februar um kurz nach halb sechs Uhr morgens von der Straße aus auf das Gleisbett einer Stadtbahnlinie geraten. Dort krachte der Opel zunächst mit der rechten Seite gegen den Bahnsteig und fuhr dann 500 Meter weit in den Tunnel. Die Bielefelderin gab an, geblendet worden zu sein.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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