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Prozess um gefährlichen Irrtum: Bundeswehrsoldat schoss mit Rakete auf Flugzeug

Archivmeldung vom 21.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein Stinger-Startgerät mit Transportbehälter
Ein Stinger-Startgerät mit Transportbehälter

Foto: Quistnix/Photoalbum
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auf einem Schießplatz der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Putlos ist es bereits vor einiger Zeit fast zu einer tödlichen Katastrophe gekommen: Ein Soldat feuerte demnach bei einem Übungsschießen eine Stinger-Flugabwehr-Rakete nicht wie vorgesehen auf eine Drohne, sondern auf ein ziviles Flugzeug ab. Der Vorfall vom Mai 2011 wurde erst jetzt bekannt, weil ein 25-jähriger Feldwebel, der damals den Abschuss angeordnet hatte, sich nun vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Holstein) verantworten musste, berichten die "Lübecker Nachrichten".

Bei dem Vorfall verfehlte das Geschoss, das über einen Infrarotstrahl gesteuert wird und dessen Trefferquote normalerweise bei 80 Prozent liegt, das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein. Das Gericht stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein, die Schuldfrage sei nicht mehr zu klären. Pikant: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.

Quelle: Lübecker Nachrichten (ots)

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