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Ein Jahr nach Gesetzesreform: Aufenthaltserlaubnis für Zehntausende Ausländer erteilt

Archivmeldung vom 18.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Bildmontage WB: Canva; Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Bildmontage WB: Canva; Wochenblick / Eigenes Werk

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts haben Zehntausende bislang nur geduldete Ausländer eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Das berichtet die "Neuen Osnabrücker Zeitung"" unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums und der Bundesländer. Demnach wurden bis zum 31. Oktober bundesweit 47.531 Anträge auf eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis genehmigt. Die meisten Antragsteller stammten aus dem Irak (9.434), dahinter folgen Russland (3.906) und Nigeria (3.333).

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Wer sich bis zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre als Geduldeter in Deutschland aufgehalten hat, bekam damit die Chance, für sich und seine Angehörigen eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate zu erhalten. Nach Ablauf der anderthalb Jahre kann ein dauerhaftes Bleiberecht beantragt werden, wenn man unter anderem ausreichend Deutsch spricht und für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.

Wie die "NOZ" weiter berichtet, ist ein großer Teil der Anträge bislang positiv beschieden worden. In Niedersachsen beispielsweise wurden nach Angaben des dortigen Innenministeriums bis zum 15. Dezember 8.626 Anträge gestellt. Davon genehmigten die Behörden 6.758, 666 lehnten sie ab. Über die restlichen 1.202 Anträge muss noch entschieden werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum Stichtag 31. Oktober 1254 Anträge gestellt und davon 810 positiv beschieden. Bayerische Behörden erteilten im selben Zeitraum 6.167 Aufenthaltserlaubnisse. Wie viele Anträge abgelehnt wurden, konnte das Innenministerium in München zunächst nicht mitteilen. Nach Angaben der Bundesregierung sind 136.868 in Deutschland lebende Ausländer von dem Gesetz betroffen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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