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Kinderhilfswerk: Behörden vernachlässigen noch immer Rechte der Kinder

Archivmeldung vom 20.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention bei den Kinderrechten in Deutschland weiter erheblichen Nachholbedarf. "Nach wie vor werden die Interessen von Kindern im täglichen Leben oft übergangen", sagte Präsident Thomas Krüger der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Das treffe auch auf Entscheidungen von Behörden und Verwaltungen zu.

Krüger beklagte ferner die äußerst unterschiedliche Handhabung der Kinderrechte in den 16 Bundesländern. Es gebe einen "föderalen Flickenteppich". Besonders die Armutsquote bei Kindern falle sehr unterschiedlich aus. Weil laut UN-Konvention aber jedes Kind ein Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung, Gesundheit, Beteiligung oder auf seine Eltern habe, sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und im Grundgesetz verankert werden, forderte Krüger. Seine Organisation habe das bisher Erreichte jetzt durch ein systematisches Kinderrechte-Monitoring erfasst. Laut Krüger wurden zum Beispiel beim Kinderrecht auf Bildung die Bildungs- und Rahmenpläne für Schulen und Kitas, der Anteil des Bildungsbudgets an den 16 Landeshaushalten oder auch die Schulabbrecherquoten unter die Lupe genommen. "Dieser Kinderrechte-Index, den wir in zwei Wochen vorstellen werden, ist ein Instrument für die Landesregierungen, um die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese dann gezielt zu verbessern", erklärte Krüger.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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