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Bayern: Gericht kippt Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Archivmeldung vom 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Endlich wieder echtes und kein gepanschtes Chemie-Bier!
Endlich wieder echtes und kein gepanschtes Chemie-Bier!

Bild: marika / pixelio.de

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das von der Landesregierung verhängte Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt, wie das russische online Magazin „SNA News“ meldet.

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Zur Begründung teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien.

Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.

Bislang durfte man in ganz Bayern kein Alkohol in der Öffentlichkeit mehr trinken. Das entsprechende Verbot war am 11. Dezember 2020 verhängt worden.

Der Antragssteller ist allerdings mit seinem Versuch, auch weitere Schutzmaßnahmen zu kippen, gescheitert: Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Bibliotheken und Archiven sowie die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge bleiben daher in Kraft.

Die Kontaktbeschränkungen sind laut Verwaltungsgerichtshof durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt, „hinreichend bestimmt und angesichts des aktuellen pandemischen Geschehens auch verhältnismäßig”. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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