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Flutkatastrophe in Blessem: RWE-Anwälte fordern Ablösung von Chefermittler der Sonderkommission

Archivmeldung vom 04.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)
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Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Im Zuge der Ermittlungen zur Flutkatastrophe in der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem fordern die Anwälte der RWE Power AG, den Chef der Kölner Sonderkommission in dem Fall abzulösen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Justizkreisen erfuhr, bezweifeln die Juristen in Schriftsätzen an die Kölner Staatsanwaltschaft die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des SOKO-Leiters an.

Der Kiesgrubenpächter, die Rheinischen Baustoffwerke (RBS), zählt als hundertprozentige Tochtergesellschaft zum Energie-Konzern. Die RWE-Anwälte begründen ihre Bedenken mit dem Umstand, dass sich Kriminalhauptkommissar (KHK) Stephan Pütz 13 Jahre lang durch alle Instanzen gegen die RWE Power AG geklagt habe, um nicht sein Haus im Ort Immerath (Kreis Heinsberg) an den Braunkohletagebau zu verlieren.

In zahlreichen Medien habe der Kripo-Beamte den Strom-Multi scharf kritisiert. Ein Beamter, der öffentlich RWE "als unanständigsten aller DAX-Konzerne" bezeichnet habe, sei denkbar ungeeignet, um im Kiesgrubenfall die Nachforschungen zu lenken, so der Tenor. Im Jahr 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage des Polizisten abgewiesen.

Seit gut einem Jahr erforschen die Kölner Strafverfolger die Unglücksursachen. So besteht der Verdacht, dass im südlichen Bereich des Kies-Tagebaus ein ausreichender Hochwasserschutzdamm fehlte. Inzwischen richten sich die Ermittlungen gegen zehn Beschuldigte, fünf von Ihnen stehen in leitender Funktion beim Grubenbetreiber RBS. Die Vorwürfe reichen vom fahrlässigen Herbeiführen einer Überschwemmung durch Unterlassen, der Baugefährdung bis hin zum Verstoß gegen das Bundesberggesetz im Zusammenhang mit der Havarie der Kiesgrube.

Staatsanwaltschaft und Polizei wiesen auf Anfrage die Vorwürfe zurück: Der RWE-Rechtsstreit in der Vergangenheit sei im Präsidium kein Geheimnis gewesen, hieß es. "Die Frage der objektiven Ermittlungsführung wurde auch mit der Staatsanwaltschaft, der die kompletten Umstände im Übrigen bekannt sind, erörtert", führte ein Polizeisprecher aus. Bislang habe es nicht die geringsten Hinweise gegeben, "dass die Ermittlungstätigkeit von KHK Pütz nicht objektiv ist".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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