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Forsa-Umfrage zur Organisation der Wasserversorgung: Bürger lehnen neue Vorschriften aus Brüssel eindeutig ab

Archivmeldung vom 10.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: VKU/Forsa
Grafik: VKU/Forsa

Die Mehrheit der Bürger lehnt neue europäische Vorschriften für die Organisation der Wasserversorgung in Städten und Gemeinden ab. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). 82 Prozent der Befragten sind gegen solche neuen Vorschriften aus Brüssel. Trotzdem hält die Europäische Kommission an ihrem Entwurf für eine Konzessionsrichtlinie fest.

"Die Umsetzung dieser Richtlinie würde einen tiefen Einschnitt in die Organisationsfreiheit der Städte und Gemeinden im Bereich der Trinkwasserversorgung bedeuten. Die Kommunen könnten zukünftig nicht mehr selbst entscheiden, wie die Wasserver- und die Abwasserentsorgung in ihrem Gebiet organisiert werden", so der neue VKU-Präsident Ivo Gönner. "Das Europäische Parlament muss daher der EU-Kommission Einhalt gebieten. Die Richtlinie muss abgelehnt werden oder zumindest einen Ausnahmebereich für die Wasserwirtschaft schaffen", fordert Gönner. Entsprechende Anträge sind bereits in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden.

Die Wasser-/Abwasserwirtschaft gehört zu den Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge. Das wissen auch die deutschen Bürger und setzen bei ihrem wichtigstes Lebensmittel auf kommunale Verantwortung und kommunale Aufgabenerfüllung. Qualität und Image der Trinkwasserversorgung sind in Deutschland auf einem konstant hohen Niveau, wie auch die aktuelle Umfrage zeigt: 95 Prozent der Bürger sind mit ihrer kommunalen Wasserversorgung zufrieden bis sehr zufrieden.

Der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers ist nicht zuletzt auf die bewährten kommunalen Strukturen in der Wasserwirtschaft zurückzuführen. Gönner: "Die Ergebnisse stehen eindeutig für das Vertrauen der Bürger in die kommunale Wasserversorgung und die Leistungen, die die Wasserwirtschaft für die Kommunen erbringen. Eine Beschneidung der kommunalen Organisationfreiheit würde diese Leistungsfähigkeit gefährden."

Hintergrund:

Nach mehrmaliger Neuterminierung hat die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011 einen Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. Mit diesem Richtlinienvorschlag geht die EU-Kommission deutlich über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Regeln für die Erteilung von Konzessionen hinaus. Die geplante Richtlinie würde die Ausschreibungspflichten für Kommunen schon bei der Organisation der Trinkwasserversorgung erheblich ausdehnen. Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die Strukturen der kommunalen Wasserwirtschaft in Deutschland. Bereits im März 2012 hat der Bundesrat daher den Richtlinienvorschlag eindeutig abgelehnt. Der Richtlinienvorschlag liegt zurzeit zur Beratung in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments. Änderungsanträge von Parlamentariern, die sowohl die komplette Ablehnung der Richtlinie vorsehen, als auch Anträge, die einen Ausnahmebereich für die Wasserwirtschaft fordern, sind gestellt.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) (ots)

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