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Gericht will Wasserwerferprozess einstellen

Archivmeldung vom 21.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Stuttgarter Wasserwerferprozess gegen zwei Polizeibeamte soll eingestellt werden. Das berichtet die "Stuttgarter Zeitung". Die beiden Angeklagten sollen je 3000 Euro bezahlen, das habe die zuständige 18. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart den Verfahrensbeteiligten nach einer Zwischenberatung vorgeschlagen. Die Kammer lege dieser Entscheidung den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung zugrunde, der eine Einstellung erlaubt, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen wird.

In dem Verfahren müssen sich zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Polizeieinsatz im Schlossgarten gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als Demonstranten vom scharfen Strahl des Wasserwerfers verletzt wurden - einige so schwer, dass sie bleibende Schäden an den Augen davontrugen. Fünf Verletzte treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Die beiden Beamten waren an jenem Tag, der als "schwarzer Donnerstag" bezeichnet wird, als Einsatzabschnittsleiter im Dienst.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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