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Präsident des Amtsgerichts Dachau: Mord an Staatsanwalt hätte nicht verhindert werden können

Archivmeldung vom 14.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Paul-Georg Meister/pixelio.de
Bild: Paul-Georg Meister/pixelio.de

Klaus-Jürgen Sonnabend, Präsident des Amtsgerichts Dachau, sieht keine Möglichkeit, wie der Mord an einem Staatsanwalt in seinem Gericht am Mittwoch verhindert hätte werden können. In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" sagte Sonnabend, der Angeklagte Rudolf U., der während der Urteilsverkündung das Feuer auf Richter und Staatsanwalt eröffnete, sei zwar vor der Tat laut und auffällig gewesen. "Diese Aggressivität hat sich aber im rein verbal-sachlichen Bereich bewegt, also nicht gegen Personen gerichtet war, in dem Sinne: Was macht ihr mit mir?", sagt Sonnabend.

Der spätere Täter habe darauf bestanden, dass Kontounterlagen beigezogen und ausgewertet werden. Der Prozess habe nach Zurechtweisungen normal weiter geführt werden können. Sicherheitskontrollen, die eine solche Gewalttat komplett ausschließen oder Waffen im Gerichtssaal verhindern, seien an einem kleinen Amtsgericht wie Dachau nicht möglich. "Wir haben Detektorenkellen, mit denen Durchsuchungen gemacht werden können. Solche Durchsuchungen hat es sporadisch gegeben. Aber in der Regel kommt denen nur ein Abschreckungseffekt zu gegenüber Leuten, die häufiger präsent sind. Der konkrete Fall war da völlig atypisch", so Sonnabend. Zudem fehle es der Justiz an Personal: "Eine strikte Kontrolle - wie am Flughafen - , würde erfordern, dass wir drei Frauen und sechs Männer bräuchten, um das Ganze bestreiten zu können. Das ist nicht drin", sagte Sonnabend der SZ.

Richter verweist auf beispielhafte Gerichtskontrollen in NRW

Der Vorsitzende des Bunds der Richter und Staatsanwälte NRW und Richter am Amtsgericht Moers, Reiner Lindemann, hat auf die beispielhaften Gerichtskontrollen in seinem Bundesland verwiesen. "In ganz Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen seit vielen Jahren Sicherheitsschleusen in jedem Gericht, in jeder Staatsanwaltschaft und jeder Besucher wird kontrolliert", sagte Lindemann im Deutschlandfunk. So sei es fast ausgeschlossen, dass Waffen oder Sprengstoffe oder ähnliche gefährliche Dinge in das Haus gebracht werden können. Seit dem letzten Vorfall 1998 habe es keinen Vorfall mehr gegeben. "Es gibt verbale Attacken, ganz klar, die kann man ja nicht ausschließen, aber körperliche Attacken oder gar mit Waffen gibt es nicht mehr", so der Richter und ergänzt: "Wir haben allerdings ein kleines Problem, dass wir für die vollständige Umsetzung unseres Sicherheitskonzeptes zu wenig Personal im wachtmeisterlichen Bereich haben". Da wünschte man sich eine Aufstockung. Aber die technischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen seien vollkommen in Ordnung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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