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Ältere Menschen vor Diskriminierung schützen

Archivmeldung vom 09.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund und Ländern, alle Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zeitlich eng zu begrenzen, ihre Wirksamkeit und Auswirkungen genau zu beobachten und besondere Belastungen älterer Menschen auszugleichen.

"Bisher hat die Politik einen Ansatz gewählt, der alle Gruppen der Bevölkerung betrifft. Sollten durch eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen einzelne Bevölkerungsgruppen jedoch unterschiedlich behandelt werden, beispielsweise weil Kontaktsperren für Risikogruppen wie ältere Menschen beibehalten werden, müssen solche Maßnahmen zeitlich beschränkt sein und zwingend von Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen begleitet werden", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme zu den Menschenrechten Älterer im Kontext der Corona-Pandemie. Hierfür seien auch die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

Die Einschränkungen einzelner Menschenrechte, um ein anderes Recht wie aktuell das Recht auf Gesundheit zu sichern, müssen nach Ansicht des Instituts verhältnismäßig sein und ständig überprüft werden. Ebenfalls müsse die gesundheitliche und pflegerische Versorgung sichergestellt werden, um besondere Verletzlichkeiten auszugleichen.

Alle Anstrengungen zielten derzeit darauf ab, das Gesundheitssystems durch eine übergroße Anzahl beatmungsbedürftiger Personen nicht zu überfordern. Viele Menschen, gerade auch ältere, fragten sich allerdings sorgenvoll, nach welchen Kriterien über die medizinische Versorgung entschieden werde, wenn es mehr schwere Krankheitsfälle geben sollte und die Kapazitäten nicht mehr ausreichen.

"Eine Altersgrenze für die medizinische Behandlung ist grund- und menschenrechtlich verboten. Der Staat darf keine medizinische Entscheidung über die Verweigerung einer Behandlung oder gar einen Behandlungsabbruch dulden, die auf dem Kriterium des Lebensalters beruht", betonte Rudolf. Es sei gut, dass auch der Deutsche Ethikrat dies deutlich gemacht habe.

Das Institut fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die von zivilgesellschaftlicher Seite aufgezeigten Unklarheiten in den neuen Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften vor allem mit Organisationen von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen und den Fachgesellschaften auszuräumen. "Es muss sichergestellt werden, dass diskriminierende Vorstellungen von alten oder behinderten Menschen auch nicht indirekt in eine Entscheidung einfließen", erklärte Rudolf.

Die Corona-Pandemie zeige, dass der Schutz der Rechte älterer Menschen besser ausgebaut werden müsse. Spezifische menschenrechtliche Regelungen würden hier helfen. Deshalb bekräftigt das Institut seine Forderung, eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer zu schaffen und fordert die Bundesregierung auf, sich hierfür auf internationaler Ebene einzusetzen.

Die Stellungnahme befasst sich unter anderem mit dem Recht auf Gesundheit, auch bezüglich der Triage, den Rechten in der Pflege, dem Recht auf Information, dem Recht auf soziale Teilhabe bei Kontaktbeschränkungen und dem Recht auf Schutz vor Gewalt.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)


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