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Lübbecke: Fluchtversuch endet auf einem Getreidefeld

Freigeschaltet am 28.06.2025 um 06:31 durch Sanjo Babić
Bild: Polizei Minden-Lübbecke
Bild: Polizei Minden-Lübbecke

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs versuchte sich in Lübbecke ein 19-jähriger Autofahrer einer Polizeikontrolle zu entziehen. Sein Fluchtversuch endete auf einem Feld.

Gegen 04:30 Uhr bemerkte eine zivile Streifenwagenbesatzung auf der Lindenstraße (B65) in Lübbecke-Gehlenbeck einen Pkw, der durch unsichere Fahrweise auffiel. Dabei fuhr der Fahrer des Peugeot wiederholt über die Fahrstreifenbegrenzung, kam beinahe gegen den rechten Bordstein und war mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

Daraufhin nahmen die Beamten die Nachfahrt auf. Dabei beschleunigte der Fahrer des Peugeot stark. Trotz gefahrener Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h konnte das zivile Polizeifahrzeug bei der Nachfahrt nicht aufschließen. In der Folge aktivierten die Gesetzeshüter das Blaulicht an ihrem Wagen. Dies ignorierte der Peugeot-Fahrer und setzte seine Fahrt fort.

Die folgende Nachfahrt führte über Eilhausen bis nach Nettelstedt. In der Ortsmitte bog der Fahrer nach links in die Driffenstraße ab, welche später in die Husener Straße übergeht. Von dort aus setzte er seine Fahrt über die Wachtelstraße fort. Am Ende dieser Straße überquerte er die Straße "Im Haseloh", verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und verunfallte auf einem angrenzenden Getreidefeld. Dort kam der Pkw nach mehreren Metern zum Stehen. Ein weiterer Fluchtversuch mit dem Pkw konnte durch die eingesetzten Beamten unterbunden werden. Durch die Fluchtfahrt entstand Sachschaden auf dem Feld.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 19-jährigen Heranwachsenden ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Auch konnte er den Polizisten keinen gültigen Führerschein vorlegen. Der junge Mann wurde zur Polizeiwache Minden transportiert und dort nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Nun muss er sich wegen des Tatvorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einer Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten sowie wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten.

Quelle: Polizei Minden-Lübbecke (ots)

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