Pro Asyl will gegen Aussetzung des Familiennachzugs klagen

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Die Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl will nach der ersten erfolgreichen Klage gegen die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Außengrenzen auch gegen die vom Bundestag am Freitag beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vor Gericht ziehen.
"Wir lassen das Gesetz rechtlich prüfen und würden Klagen dagegen
unterstützen", sagte der Geschäftsführer Karl Kopp dem
"Redaktionsnetzwerk Deutschland". Denn es gelte in diesem Fall ein
"Rückwirkungsverbot". "Es kann doch nicht sein, dass der Familiennachzug
rückwirkend auch bei Menschen ausgesetzt wird, die in dem Glauben nach
Deutschland geflohen sind, sie könnten ihre Familie nachholen."
Kopp
fügte mit Blick auf die Verabschiedung des Gesetzes hinzu: "Das ist ein
sehr trauriger Tag. Denn wir reden faktisch über Zeiträume von fünf bis
sechs Jahren, in denen Familien getrennt sind und kaputt gehen, weil
sie im Herkunftsland nicht zusammengeführt werden können. Das ist
inhuman, weil es Leid produziert und elende Bootsfahrten über die Ägäis
zur Folge hat. Das ist auch integrationspolitisch ein fatales Signal."
Die
Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann,
kritisierte das Gesetz ebenfalls. "Familien gehören zusammen -
unabhängig von Herkunft und Status", sagte sie dem RND. "CDU, CSU und
SPD nehmen mit ihrer Aussetzung des Familiennachzugs vielen Geflüchteten
die Hoffnung auf ein Leben mit ihren Angehörigen. Dauerhafte Trennung
von Familien erschwert die Integration."
Die Abschaffung legaler
Fluchtwege zwinge Menschen überdies auf lebensgefährliche Fluchtwege und
in die Hände von Schleppern. Die Grünen-Politikerin sagte: "Statt
Mauern zwischen Familien zu errichten, braucht es weiterhin geordnete
Wege, um sie zu vereinen. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit."
Der
Bundestag hatte am Freitag die Aussetzung des Familiennachzugs für
Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus beschlossen. Der Stopp
soll ab Inkrafttreten zunächst für zwei Jahre gelten. Ausnahmen sind
nur in Härtefällen vorgesehen. Unter subsidiären Schutz fallen häufig
Bürgerkriegsflüchtlinge.
Quelle: dts Nachrichtenagentur