Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes BVerwG mahnt rasche Anschlussregelung vor EU-Notfallverordnung an

BVerwG mahnt rasche Anschlussregelung vor EU-Notfallverordnung an

Freigeschaltet am 28.06.2025 um 17:03 durch Sanjo Babić
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  vor der Urteilsverkündung. Bild: Hans U. P. Tolzin
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig vor der Urteilsverkündung. Bild: Hans U. P. Tolzin

Bundesverwaltungsgerichtspräsident Andreas Korbmacher mahnt eine rasche Anschlussregelung für die am 30. Juni auslaufende EU-Notfallverordnung an, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien drastisch verkürzt. "Ich hoffe, dass der Bundestag schnell die Umsetzung der Anschlussregelung vornimmt. Der Entwurf ist ja da, er ist nur mit dem Scheitern der Ampel-Koalition der Diskontinuität zum Opfer gefallen, muss also neu eingebracht werden", sagte Korbmacher dem "Handelsblatt".

Solange es keine Anschlussregelung gebe, werde dies dazu führen, "dass wir zwei Arten von Genehmigungsverfahren haben werden: Solche, die bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden, und solche, die danach beantragt werden", sagte Korbmacher. "Die Verfahren, die bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden, werden noch profitieren", ergänzte er. "Das ist kein guter Zustand, keine Frage", sagte Korbmacher.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kritik in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige