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Zahl der Verurteilten im Jahr 2011 leicht rückläufig

Archivmeldung vom 13.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund 807 800 Personen rechtskräftig verurteilt, knapp 1 % weniger als im Vorjahr (813 300). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Verurteiltenzahl gegenüber 2007 (897 600), als die Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend in Deutschland durchgeführt wurde, um 10 % zurück.

Ein rückläufiger Trend ist in den meisten Deliktgruppen zu verzeichnen. Den stärksten Einfluss auf die Gesamtentwicklung haben dabei die Straßenverkehrsdelikte. Im Jahr 2011 wurden knapp 172 200 Personen (- 1,4 %) wegen Straftaten im Straßenverkehr belangt. Das entsprach 21 % aller Verurteilten.

Die Struktur der verhängten Sanktionen ist gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert: Die häufigste strafrechtliche Sanktion war und ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2011 wurden 579 300 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren 72 % aller Verurteilten.

Rund 142 500 Personen (18 %) wurden zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Bei 98 600 Personen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit kann bei sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen der Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit vermieden werden. Rund 44 000 Verurteilte erhielten eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung.

Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 86 000 Personen (11 % aller Verurteilten) sanktioniert.

Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 705 600 Personen nach allgemeinem Strafrecht (87 %) und 102 200 Personen nach Jugendstrafrecht (13 %). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis zum Alter von 20 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2011 kam es bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (67 %) zur Anwendung.

Die registrierte Kriminalität ist ein vorwiegend männliches Phänomen. 2011 waren 81 % der Verurteilten Männer (653 300).

Junge Menschen wurden im Jahr 2011, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche (14 bis 17 Jahre) fast doppelt so oft und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) knapp dreimal so häufig wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei waren auch für die Jugendlichen und Heranwachsenden in den letzten Jahren die Verurteiltenzahlen rückläufig. 2011 wurden insgesamt 18 % weniger Jugendliche und Heranwachsende verurteilt als noch 2007. Generell gilt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück - Kriminalität bleibt in der Regel eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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