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Hessisches Landesarbeitsgericht berät am Nachmittag über GDL-Streik

Archivmeldung vom 09.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Das Hessische Landesarbeitsgericht will am Dienstagnachmittag über die Berufung der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL beraten. Die Berufungsverhandlung werde um 17 Uhr stattfinden, teilte das Gericht mit.

Schon um 18 Uhr sollen die ersten Streiks der GDL im Güterverkehr der Deutschen Bahn starten. Das Gericht will am Dienstag auch über die Berufung des Bahnunternehmens Transdev beraten - diese Verhandlung beginnt um 18:30 Uhr. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte den größtenteils für Mittwoch bis Freitag geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL am Montag erlaubt. Das Arbeitsgericht wies einen Eilantrag des Staatskonzerns auf einstweilige Verfügung gegen den 64-stündigen Streik ab. 

Die Bahn ging aber juristisch in die nächste Runde. Die Bahn begründet ihr juristisches Vorgehen damit, dass die GDL eine Leiharbeiter-Genossenschaft gegründet und nach Ansicht der Konzernjuristen damit ihre Tariffähigkeit verloren habe. Zudem habe die Bahn ein neues Angebot vorgelegt, in dem der GDL 11 Prozent Lohnsteigerung angeboten worden seien, und man ihr bei der Kernforderung zur Arbeitszeit "weit entgegenkommen" sei. Die Gewerkschaft hatte dieses Angebot jüngst als Farce zurückgewiesen. Die GDL hatte deswegen am Sonntagabend angekündigt, von Mittwochmorgen, 2 Uhr, bis Freitagabend, 18 Uhr, den gesamten Bahnverkehr zu bestreiken. Im Güterverkehr beginnt der Ausstand schon am Dienstagabend.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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