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Mobile Radaranlagen werden 60 Jahre alt

Archivmeldung vom 15.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A."
Bild: "obs/CODUKA GmbH/k.A."

Ein Thema, was viele Autofahrer wohl immer wieder beschäftigt - Blitzer. Seit fast 62 Jahren gibt es nun Tempolimits für Autofahrer, die es einzuhalten gilt. Nach anfänglicher Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe von Stoppuhren, sorgen seit 1957 Messanlagen für die Kontrolle der Geschwindigkeiten in Deutschland.

Vor dem 1. September 1957 gab es in Deutschland zwischenzeitlich kein Tempolimit für Auto- und Motorradfahrer. Im Zuge der Einführung wurde das erste Radargerät 1957 in Deutschland getestet und seit dem 15. Februar 1959 blitzt die Polizei mobil. In Nordrhein-Westfalen war es mit der Einführung des neuen mobilen Radargerätes möglich, an einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen, offiziell die ersten Geschwindigkeitsverstöße durch die Polizei mobil zu erfassen. Ab 1961 wurden Polizisten auf die mobile Radarmessung in NRW vorbereitet. Das damalige Schulungsfahrzeug, ein T1 Bulli-Wagen von 1953, war einer der ersten Blitzer-Bullis am deutschen Straßenrand. Der Wagen wurde mit moderner Technik ausgestattet, um die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Zuletzt stand der Radarwagen 54 Jahre in Werkstätten und Hallen, bis VW ihn entdeckte. Nun wird der Bulli in einer Oldtimersammlung ausgestellt. Die Radaranlage funktioniert noch bis heute, mit nur sehr geringen Abweichungen.

Mit Messanlagen und besonders Bußgeldvorwürfen kennt sich auch die 2013 gegründete Berliner Coduka GmbH aus. Da es, damals wie heute, auch Vorschriften für die Behörden hinsichtlich Aufbau und Betrieb mobiler Blitzer gibt, um fehlerfreie bzw. rechtlich verwertbare Ergebnisse zu erzielen, bietet das Berliner Legal Tech Unternehmen Betroffenen die Prüfung der Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei an.

Dass diese Prüfung notwendig erscheint, zeigten unter anderem 2013 die Experten der "VUT-Sachverständigengesellschaft mbH & Co KG" mit Sitz im Saarland. Die Ergebnisse offenbarten, dass von 14.783 Geschwindigkeitsverfahren, die zwischen April 2007 und Januar 2013 vor Gericht gelandet waren, nur 44 Prozent frei von Mängeln waren. Überraschend war, dass sogar 8 Prozent der Tatvorwürfe falsch waren oder auf ungenauen Messwerten beruhten.

Auf Basis der Erfahrung aus ca. 200.000 über www.geblitzt.de eingereichten Fällen, äußert sich Geschäftsführer Jan Ginhold dazu: "Zu Beginn der Nutzung mobiler Blitzer gab es noch keine Möglichkeit, die Vorwürfe der Bußgeldstelle kostenfrei zu überprüfen. Heute kann über uns ein solcher Service gewährleistet werden. Für Betroffene ist dies zu empfehlen, da bei der Messung und im Verfahren nach wie vor Fehler passieren, was unsere Erfolgsquoten belegen."

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: CODUKA GmbH (ots)

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