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Bundespolizeidirektion München: Bei Grenzkontrolle völlig danebenbenommen

Archivmeldung vom 17.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Rosenheimer Bundespolizei hat es mit einem Slowaken zu tun bekommen, der sich bei der Grenzkontrolle völlig danebenbenahm. Bild: Polizei
Die Rosenheimer Bundespolizei hat es mit einem Slowaken zu tun bekommen, der sich bei der Grenzkontrolle völlig danebenbenahm. Bild: Polizei

Die Bundespolizei hat sich am Mittwoch (16. Oktober) stundenlang mit einem slowakischen Staatsangehörigen beschäftigen müssen. Der Mann benahm sich völlig daneben. Was mit seiner Einreisekontrolle auf der A93 bei Kiefersfelden begonnen hatte, endete mit Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Zunächst weigerte sich der 42-Jährige, der auf der Rückbank eines Autos mit slowakischen Kennzeichen saß, sich auszuweisen und seine Personalien herauszugeben. Der deutlich Alkoholisierte musste das Fahrzeug verlassen und zur weiteren Überprüfung in einen der Container der Grenzkontrollstelle folgen. Dort fiel ihm offenbar nichts Anderes ein, als einer Beamtin mit den Worten "Fuck You" beide Mittelfinger entgegenzustrecken. Anschließend zog er unvermittelt seine Hose herunter und begann ungeniert zu urinieren. Als Polizisten ihn aufgrund seines Verhaltens aus dem Dienstraum bringen wollten, sperrte er sich und stieß die Beamten gewaltsam weg.

Der aggressive Slowake wurde in die Dienststelle der Bundespolizei nach Rosenheim gebracht. In der Inspektion begegnete er den Beamten mit verbotenem "Hitlergruß". Bei seiner Durchsuchung konnte schließlich ein slowakischer Ausweis gefunden werden. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von etwa drei Promille. In einer Gewahrsamszelle wurde dem Betrunkenen Gelegenheit gegeben, sich zu beruhigen und nüchtern zu werden. Ehe er wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnte, wurde er als Beschuldigter im Strafverfahren vernommen und angezeigt.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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