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BSG vertagt Entscheidung zu Hartz-IV-Ansprüchen von EU-Ausländern

Archivmeldung vom 12.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundessozialgericht Bild: Rüdiger Wölk, Münster / de.wikipedia.org
Bundessozialgericht Bild: Rüdiger Wölk, Münster / de.wikipedia.org

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Donnerstag seine Entscheidung zu Hartz-IV-Ansprüchen von EU-Ausländern vertagt. Das BSG teilte mit, dass das Verfahren ausgesetzt werde und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) offene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt würden.

So solle der EuGH zunächst klären, ob das Gleichbehandlungsgebot von EU-Bürgern auch bei Sozialleistungen gelte und ob Einschränkungen durch nationale Rechtsvorschriften möglich seien. Derzeit haben EU-Ausländer in Deutschland kein Recht auf Sozialleistungen. Dennoch hat es in der Frage widersprüchliche Urteile von Landessozialgerichten gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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