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Signifikanter Rückgang junger Straftäter in der Bewährungshilfe: 32 Prozent weniger als noch 2009

Archivmeldung vom 31.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Immer weniger Jugendliche und Heranwachsende werden in Baden-Württemberg der Bewährungshilfe unterstellt. Wurden 2009 noch 2.857 nach Jugendstrafrecht verurteilte Personen der Bewährungshilfe des Landes unterstellt, waren es 2015 nur noch 1.932 junge Straftäter, die eine Bewährungsstrafe erhielten: ein Rückgang um circa 32 Prozent. Der Rückgang bei jungen Klienten, die nach Teil- oder Vollverbüßung einer Haftstrafe der Bewährungshilfe unterstellt wurden, ist mit circa 29 Prozent nahezu analog (2009: 446 Personen; 2015: 323 Personen). Diese positive Entwicklung korrespondiert mit der rückläufigen Anzahl inhaftierter junger Straftäter in Baden-Württemberg: "Ein Indikator dafür", so Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit, "dass Jugendkriminalität - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - kontinuierlich abnimmt".

Auch im Kontext der Deliktarten, die einer Bewährungshilfeunterstellung vorangingen, sind zwischen 2009 und 2015 erhebliche Änderungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden festzustellen. So waren 2015 im Vergleich zu 2009 56 Prozent weniger junge Klienten aufgrund einer Straftat "gegen die körperliche Unversehrtheit" der Bewährungshilfe unterstellt (2009: 1.155 Personen; 2015: 506 Personen); auch in Hinblick auf "Eigentums- und Vermögensdelikte" (2009: 1.097 Personen; 2015: 540 Personen) und "Verstöße gegen das BtMG" (2009: 552 Personen; 2015: 318 Personen) lässt sich für den gleichen Zeitraum eine ähnlich positive Entwicklung bilanzieren. "Diese Ergebnisse belegen eindrücklich, dass Resozialisierungsprogramme, wie z. B. Antiaggressiontrainings oder Mediationsmaßnahmen, ungleich wirkungsmächtiger sind als harte Sanktionen. Tateinsicht und Opferempathie zu entwickeln, führt insbesondere bei jungen Straftätern dazu, kriminelle Verhaltensweisen kritisch zu reflektieren und aufzugeben", erläutert Christian Ricken die Vorteile eines eher sozialkonstruktiven Umgangs mit jungen Straftätern.

Quelle: NEUSTART gemeinnützige GmbH (ots)

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