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"Postenaffäre": Kemmerich stellt Strafanzeige gegen Ramelow

Archivmeldung vom 28.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Thomas Kemmerich (2019)
Thomas Kemmerich (2019)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Affäre um die womöglich rechtswidrige Vergabe hoher Posten an rot-rot-grüne Parteigänger hat Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich nun Strafanzeige gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow und Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (beide Linke) erstattet. Das schreibt das "Freie Wort" aus Suhl in seiner Donnerstagausgabe.

Hintergrund ist ein Bericht des thüringischen Landesrechnungshofs, wonach es bei der Einstellung von Staatssekretären und Mitarbeitern der Minister zu Rechtsverstößen gekommen sein soll. So soll in vielen Fällen die Nähe zu Linken, Grünen und SPD mehr gezählt haben als die Qualifikation, so der Vorwurf. Viele Mitarbeiter sollen angeblich ganz ohne Ausschreibung in den Landesdienst gekommen - und dann teilweise auch noch zu hoch bezahlt worden sein. Unterlagen, mit denen ihre Einstellung nachvollzogen werden können, existierten kaum, bemängeln die Rechnungsprüfer. Die Landesregierung bestreitet die Vorwürfe weitgehend und räumte nur ein, Dokumentationspflichten verletzt zu haben. "Die Vielzahl der bereits mit dem Sonderbericht durch den Thüringer Rechnungshof kritisierten Fälle legt den Verdacht nahe, dass die Verstöße nicht auf Fahrlässigkeit beruhen können, sondern systematisch, zielgerichtet und vorsätzlich erfolgten", heißt es der Strafanzeige, aus der die Zeitung zitiert. Und weiter: "Für das beschriebene System der Rechtsverstöße tragen der Ministerpräsident und der Chef der Staatskanzlei mithin nicht nur die politische, sondern auch die volle rechtliche Verantwortung", so Kemmerich. Die Anzeige erfolge wegen des Anfangsverdachts einer strafbaren Untreue gemäß Paragraf 266 des Strafgesetzbuches. Laut Bericht des "Freien Wortes" scheint die Staatsanwaltschaft Erfurt von der Strafbarkeit noch nicht überzeugt zu sein. Man prüfe weiterhin, ob es einen Anfangsverdacht gibt, zitiert die Zeitung einen Sprecher. Alle Unterlagen vom Rechnungshof-Bericht über weitere Gutachten bis hin zu Regierungsakten lägen der Behörde vor, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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