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G-20: Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Eilantrag für eine Versammlung vor dem Verwaltungsgericht wurde abgelehnt

Archivmeldung vom 06.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 05.07.2017 (75 G 10/17) entschieden, dass eine Versammlung unter dem Motto "Gegen die Einschränkung unserer Grundrechte! Für die Wahrung der Versammlungsfreiheit!" am 07.Juli 2017 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bereich Lübeckertordamm/Ecke Berliner Tor in Hamburg-St.Georg nicht stattfinden darf.

Hiermit wurde eine Versammlung untersagt, die im zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde vor dem Verwaltungsgericht abhalten werden sollte.

Quelle: Polizei Hamburg (ots)

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