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Bayern untersagt kommunale Einweg-Verpackungssteuern

Freigeschaltet am 14.05.2025 um 08:11 durch Sanjo Babić
Geschäftsabschluß, Feiern, Privatier, Geschäftsmann (Symbolbild)
Geschäftsabschluß, Feiern, Privatier, Geschäftsmann (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Die bayerische Staatsregierung untersagt per Kabinettsbeschluss Städten und Gemeinden, kommunale Einweg-Verpackungssteuern einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuer im Januar 2025 als zulässig eingestuft - allerdings ist Bayern eines von fünf Bundesländern, in denen die Einführung einer Genehmigungspflicht auf Landesebene unterliegt. Dass Bayern seine notwendige Zustimmung nun verweigert, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharf.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Ministerpräsident Söder entmündigt bayerische Städte und Gemeinden in ihrem Kampf gegen Einweg-Müll. Tübingen und Konstanz belegen eindrucksvoll, wie wirksam kommunale Verpackungssteuern sind: Die Vermüllung des öffentlichen Raums ist sichtbar zurückgegangen, Angebot und Nutzung von Mehrweg haben stark zugenommen. 

Umso skandalöser, dass die bayerische Staatsregierung Kommunen dieses Instrument gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums entzieht. Dabei fallen allein in Bayern jährlich mehr als 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Essensverpackungen als Abfall an. Wir fordern Markus Söder auf, diesen Fehler sofort zu korrigieren. Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen jetzt ein Zeichen setzen und ihren Kommunen eine freie Entscheidung über die Einführung von Einweg-Verpackungssteuern zusichern, weil dort wie in Bayern eine Zustimmung durch das Land nötig ist. In allen anderen elf Bundesländern können Städte und Gemeinden selbstständig Verpackungssteuern einführen - und wir fordern sie dazu jetzt erst recht auf."

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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