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Missbrauchsbeauftragte plant Aufklärungskampagne

Archivmeldung vom 13.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)

Bild: qpress.de / Eigenes Werk

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, will im Herbst eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne über sexuellen Kindesmissbrauch starten. "Wir müssen lernen, den Gedanken zuzulassen, dass es auch in der direkten Umgebung passieren kann", sagte sie der "Welt".

Es sei möglich, dass man Kinder und Jugendliche kenne, die betroffen seien oder waren. "Und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Täter", fügte Claus hinzu. "Erst wenn man sich das eingesteht, fängt man an, zu handeln und Hilfe zu suchen." Im Moment sei diese Form der Gewalt für Täter "die sicherste überhaupt". Das dürfe so nicht bleiben. Sexualisierte Gewalt sei eine "sehr spezifische, strategisch angebahnte Gewaltform", sagte die Beauftragte.

Dass die Familien betroffener Kinder oft keinen Verdacht schöpfen, sei das Ergebnis "komplexer Täterstrategien". Es würden Geheimniskonstrukte aufgemacht, "womöglich verbunden mit Geschenken oder Drohungen, die teilweise jahrelang wirken". Hinzu komme, dass Täter sich in Netzwerken "gegenseitig darin schulen, wie es gelingt, dass der Missbrauch möglichst wenig Spuren hinterlässt und auch die Opfer selbst nicht sprechen". Bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gehe es "vor allem um Macht und um Machtmissbrauch, um Dominanz und Verfügungsgewalt", so Claus.

Verhalten positiv äußerte die Missbrauchsbeauftragte sich zu der von der EU geplanten Chatkontrolle zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. "Es geht hier nicht um ein Massenscreening von Chats, sondern um eine anlassbezogene Kontrolle, wenn es einen Ermittlungsansatz gibt", stellte Claus klar. Als Beispiel nannte sie das "Grooming", bei dem Kinder und Jugendliche in den Chatfunktionen von Online-Spiel-Plattformen gezielt angesprochen und so Taten angebahnt werden. "Hier muss eine rote Linie für den Kinderschutz gezogen werden, die mit dem Datenschutz vereinbar ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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