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Ärzte dürfen offensiv werben - Strafen möglich bei falschen oder irreführenden Aussagen

Archivmeldung vom 14.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

„Das Werbeverbot für Ärzte gibt es nicht mehr. Nur noch Werbebeschränkungen“, sagt Dr. Rudolf Burger, Hauptgeschäftsführer der Bayrischen Landesärztekammer, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

Hintergrund: Im Juli dieses Jahres hob das Bundesverfassungsgericht eine hohe Geldstrafe gegen einen Münchener Arzt auf, der sich als „unangefochtene Nr. 1 für Bandscheibenvorfälle“ anpries, eine „sensationelle Erfolgsquote“ und die „sanfteste Bandscheibenoperation der Welt“ versprach. Vielen Ärzten und Vertretern von Patientenverbänden behagt diese Rechtsspechung nicht. Ärztegeschäftsführer Burger gibt zu bedenken, dass „gerade ein Patient auf der Suche nach Heilung besonders leicht zu beeinflussen ist“. Gunhild Preuß-Bayer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –Initiativen befürchtet: „Eine kritische Einschätzung der Werbeaussagen ist für viele kranke und verzweifelte Menschen gar nicht möglich.“ Im Zweifel gibt es viel Arbeit für Gerichte: Falsche und irreführende Werbeaussagen von Ärzten können mit Haftstrafen bis zu einem Jahr belegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild „Apotheken Umschau“

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