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CSU-Politiker Geis kritisiert Urteil zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Archivmeldung vom 20.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Norbert Geis (2009)
Norbert Geis (2009)

Foto: Uli Schwab
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CSU-Politiker Norbert Geis hat das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht für Homosexuelle kritisiert. Die Rechtsprechung gehe an der Wirklichkeit vorbei, sagte das Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag im Deutschlandfunk.

Geis kritisierte zudem die Tendenz, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit der Ehe gleichzustellen. "Wir haben nun mal die Ehe und man kann sie nicht einfach wegrichtern durch das Verfassungsgericht, man kann sie nicht einfach egalisieren durch das Parlament", so Geis.

Man könne den Begriff der Eltern nicht vom Begriff der rechtlichen Eltern trennen. "Eltern sind nun mal Vater und Mutter." Dieser Grundsatz solle bei einer Adoption beachtet werden. Er halte es nicht für Naturgemäß, wenn ein Kind zwei Mütter habe.

Adoptions-Urteil: CDU-Politiker fordert völlige Freigabe

In der Union hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Adoption in homosexuellen Partnerschaften eine neue Debatte über den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren ausgelöst. Klares Lob erhalten die Karlsruher Richter vom Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann: "Ich finde das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes richtig und konsequent", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Es gibt keinen zwingenden Grund, die Sukzessiv-Adoption bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften anders zu beurteilen als die von Anfang an zulässige Stiefkind-Adoption. Es ist daher erstaunlich, dass man die vom Verfassungsgericht kritisierten Beschränkungen im Gesetz nicht von vornherein ausgespart hat."

Kaufmann fordert von der Koalition nun die Freigabe der Adoption für homosexuelle Paare: "Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wäre aus meiner Sicht der nächste logische Schritt. Hier will ich in der Union gerne Überzeugungsarbeit leisten. Die Debatte darüber dürfte nun eröffnet sein."

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), sagte der Bild-Zeitung, die Union müsse trotz des Richterspruchs das Ideal der Vater-Mutter-Kind-Familie hochzuhalten. "Verantwortliche Politik darf nicht nur danach fragen, was zeitgemäß ist, sondern muss fragen, was zukunftsgemäß ist. Aus meiner Sicht muss es da unverbrüchliche Maßstäbe geben: Ohne die Verantwortungsgemeinschaft der Familie aus Vater, Mutter, Kind geht es nicht."

Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt. Wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag urteilten, würden Beschränkungen beim Adoptionsrecht gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz verstoßen und seien daher verfassungswidrig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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