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Wer hat Angst vorm Schwarzen Mann?

Archivmeldung vom 24.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Interessengemeinschaft gegen Schornsteinfegermonopol – Deutschland -

Wer hat Angst vorm Schwarzen Mann… Interessengemeinschaft gegen Schornsteinfegermonopol – Deutschland -

Liebe Mieter, Hauseigentümer und Gewerbetreibende!

Wenn Sie es auch satt haben, wegen einer unnötigen "Dienstleistung" an Ihrer Heizungsanlage sich von einen sog. Schornsteinfeger "für dumm verkaufen zu lassen und dafür noch bezahlen sollen, schließen Sie sich uns an.

Wir sind eine Selbsthilfegruppe klardenkender couragierter Bürger, die dem Schornsteinfeger die Bezahlung seines Mess-Hokuspokus verweigert, weil er gem. § 52 (4) BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz dafür kein Geld verlangen darf, wenn die Heizung den gesetzlichen Vorschriften entspricht!

Der sog. Feger wird wegen einer frei erfundenen "dringenden Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung" vom Staat bestellt und muss deshalb auch von diesem bezahlt werden!

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Haben Sie Angst vor dem Schwarzen Mann? Nein?

Warum sollten Sie auch vor einem Kaminkehrer Angst haben. Der gute Mann bringt doch nur Glück, wenn man ihn sieht. Oder etwa nicht?

Leider nicht immer, wobei jetzt niemand vorschnell ein Vorurteil gegen eine Berufsgruppe fällen sollte die, zumindest damals, wichtig und gut war. Leider sind das heute die deutschen Gesetze in den wenigsten Fällen!

Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie weiter. Diese tragikomische Geschichte ist wieder mal ein typisches Paradebeispiel für den pathologischen deutschen Kontrollwahn: Laut Gesetz darf der schwarze Fegermeister, damals wie heute, zu jeder Zeit in jedes Haus und in jede Wohnung eindringen!

OHNE GENEHMIGUNG!

Dagegen kann sich niemand wehren! Das ist, zumindest in Deutschland (wo auch sonst) Gesetz. Das finden die meisten Leute ja auch nicht so schlimm, denn es geht ja schliesslich um Sicherheit. Fragt sich nur um welche.

Stöbern wir mal in den Geschichtsbüchern und in den unübersichtlichen Gesetzestexten: Das heutige "Schornsteinfegergesetz" wurde fast wörtlich aus dem Jahre 1937 übernommen. Der Schöpfer des "Bezirksschornsteinfegermeisters" war kein Geringerer als der Chef der Gestapo (Geheime Staats Polizei) SS-Reichsführer Heinrich Himmler! Oh Schreck! Na, dämmert es langsam? Ist unser braver schwarzer Glücksbote formaljuristisch etwa ein Überbleibsel aus einem totalitären Überwachungsstaat?

Die Idee ist genial, denn eine bessere Tarnung für geheime Staatsüberwachung gibt es nicht! Warum nur haben sich diese menschenverachtenden Gesetze bis heute in den Gesetzbüchern halten können?

SEHR GUTE FRAGE!!!

Legen wir mal ein paar gefundene Fakten auf den Tisch: Der deutsche Schornsteinfeger unterstand in der DDR direkt der Stasi und in Westdeutschland dem Innenministerium. Jedes "Überprüfungs-Objekt" in Deutschland muss für Schornsteinfeger laut Gesetz jederzeit innerhalb von 20 Minuten mit üblichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Dazu ist ganz Deutschland in "Kehrbezirke" eingeteilt.

Jeder Schornsteinfeger kann zur heimlichen Installation von Abhöranlagen und Videogeräten verpflichtet werden. Schornsteinfeger unterliegen weder einer Schweigepflicht, noch einer Produkthaftung. Sie werden nicht vereidigt und unterliegen keiner Überprüfung durch die ehemalige GAUGK Behörde (Stasi).

Schornsteinfeger dürfen laut Gesetz behaupten, gefegt zu haben, auch wenn sie gar nicht gefegt haben. Feuer und Umweltgefahren können sehr leicht als Vorwand missbraucht werden, um in eine Wohnung einzudringen. Niemand darf in Deutschland laut Gesetz seinen eigenen Schornstein überprüfen oder kehren. In anderen Ländern, in denen es keine erzwungene Kaminkontrollpflicht gibt, kommt es nicht zu mehr Kaminbränden oder ähnlichen Problemen, als in Deutschland.

Der schwarze Fegermeister macht sich formaljuristisch eigentlich strafbar, wenn er eine "Gebührenrechnung" stellt, obwohl Ihre Heizung beanstandungsfrei ist, sie ihn nicht bestellt haben und er Ihnen seine Tätigkeit gegen Ihren Willen aufzwingt... usw. usw. usw. usw.

Wie gesagt, sind nicht alle Kaminkehrer Staatsspitzel und nicht alle Staatsspitzel auch gleichzeitig Kaminkehrer. Aber man sollte sich eben in Deutschland über NICHTS mehr wundern!

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Möchten Sie mehr Wissen?

Dann besuchen Sie den Vortrag von Helmut Ostberg!

Am 16.04.2005 Am alten Krankenhaus in Apolda.

Einlass 18:00 Uhr, Beginn 19:00 Uhr. Vorverkauf 5,00 € Abendkasse 6,50 €.

Info und Kartenvorverkauf: Tel: 03644/516550 & 030/5668151

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