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Reichsbürger: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Mordversuch

Archivmeldung vom 22.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Nach einem Schusswechsel bei einer Polizeirazzia im Reichsbürger-Milieu am Mittwoch hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen deutschen Staatsangehörigen übernommen. Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Verdacht des mehrfachen versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung, wie der Generalbundesanwalt mitteilte.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland abzulehnen. Am frühen Mittwochmorgen habe sich ein Team von Polizeispezialkräften zur Wohnung des Beschuldigten in Reutlingen begeben, um einen Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichthofs zu vollstrecken, hieß es. Der Beschluss betrifft das von der Bundesanwaltschaft gegen Maximilian E. und andere Personen geführte Verfahren. Bei dem nun Beschuldigten sollte in diesem Zusammenhang als Zeuge durchsucht werden. Beim Eintritt in die Wohnung des Beschuldigten hätten sich die Einsatzkräfte durch mehrfaches lautes Rufen als Polizisten zu erkennen gegeben, so die Generalbundesanwaltschaft.

Die Polizisten hätten den Beschuldigten schließlich im Wohnzimmer angetroffen, wo er bereits eine großkalibrige Schusswaffe auf die Beamten gerichtet habe. Der wiederholten Aufforderung, die Waffe wegzulegen, sei er nicht gefolgt, hieß es. Es sei zu einem Schusswechsel zwischen den Einsatzkräften und dem Beschuldigten gekommen. Dabei sei ein Polizeibeamter von einem Schuss des Beschuldigten in den Arm getroffen worden. Nachdem er sich ergeben habe, wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl beantragt. Der Beschuldigte soll am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Erlass des Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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