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R+V-Zahlen belegen: Biker sind keine Rowdys

Archivmeldung vom 31.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Motorradfahrerin (Symbolbild)
Motorradfahrerin (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Sommerzeit ist Motorradzeit. Mehr als vier Millionen Bikes sind auf Deutschlands Straßen unterwegs - zum Schrecken vieler anderer Verkehrsteilnehmer. Doch entgegen häufiger Vorurteile verursachen Biker seltener Unfälle als Autofahrer. Das zeigt eine Statistik der R+V Versicherung.

"Im vergangenen Jahr meldeten nur acht von 1.000 Motorradbesitzern einen Haftpflichtschaden, bei den Autofahrern waren es acht Mal so viel", sagt Christian Hartrampf, Kfz-Versicherungsexperte bei der R+V. Und er nennt auch einen Grund: "Biker haben keine Knautschzone. Umsichtig zu fahren, ist für sie im Zweifel lebenswichtig." Ein Pauschalurteil wie Motorradfahrer seien Verkehrsrowdys, hält Hartrampf für nicht angebracht.

Allerdings gehen Kollisionen für Biker meist nicht so glimpflich aus wie für Autofahrer. Sie enden dann nicht nur mit einem Blechschaden, sondern mit teilweise schlimmen Verletzungen. Das spiegelt sich auch in den Schadenaufwendungen wider. Für Kfz-Haftpflichtschäden von Autobesitzern hat die R+V im Jahr 2019 durchschnittlich etwa 3.700 Euro gezahlt, bei Motorradfahrern waren es mit 5.000 Euro deutlich mehr.

Neuer Kfz-Tarif mit erweiterten Leistungen für Motorradfahrer

Stürze sind eine häufige Schadenursache bei Motorradunfällen. Zum Glück verhindert ein entsprechendes Motorradoutfit hier oft das Schlimmste. Nach dem Aufprall auf die Straße sind Jacke und Hose allerdings oft unbrauchbar. Seit 1. Juli ersetzt die Vollkasko-Versicherung der R+V Motorradbekleidung bis zu einer Obergrenze von 600 Euro. Die Teilkasko wiederum leistet Ersatz, wenn ein Dieb während einer Tourpause Kleidungsstücke wie Handschuhe aus dem verschlossenen Topcase entwendet. Schutzhelme sind wie bisher ohne Entschädigungsobergrenze versichert, wenn sie fest mit der Maschine verbunden waren. Wird das Motorrad gestohlen oder bei einem Unfall zum Totalschaden, erstattet die R+V im neuen Tarif den Neupreis innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung.

Quelle: R+V Versicherung AG (ots)

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