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Kampf gegen Kinderpornografie: "Keuschheitsprobe" bald legal

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Verdeckte Fahnder sollen im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet künftig selbst kinderpornografische Bilder anbieten dürfen, wenn dies von einem Richter genehmigt wird. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Dies sieht eine Ergänzung zum Gesetzentwurf gegen das sogenannte Cybergrooming vor, die das Bundesjustizministerium an die Fraktionen im Bundestag verschickt hat.

Voraussetzung sei, dass kein tatsächliches Geschehen wiedergegeben werde und keine Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden sei, heißt es in dem Text. Demnach wären computergenerierte Bilder zulässig. Außerdem muss "die Aufklärung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert" sein, heißt es. Bei Gefahr im Verzug genügt den Vorstellungen des Ministeriums zufolge statt der Genehmigung durch einen Richter die Zustimmung eines Staatsanwalts.

Ermittler hatten - etwa nach einem Missbrauchsfall in Nordrhein-Westfalen - immer wieder gefordert, diese sogenannte Keuschheitsprobe zu legalisieren, weil der Zugang zu geschlossenen Kinderpornografieforen meist nur nach Hochladen einschlägigen Bildmaterials gewährt wird. In Australien wird dies schon praktiziert und hat dort einen Pädophilenring auffliegen lassen. Das Gesetz gegen Cybergrooming, also gegen das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zu Missbrauchszwecken, soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Künftig ist auch strafbar, wenn ein potenzieller Täter mit einem verdeckten Ermittler chattet statt mit einem Kind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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