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Zeitung: Richterin darf wegen Befangenheit keine Stuttgart-21-Prozesse mehr führen

Archivmeldung vom 18.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart, die durch besonders strenge Urteile gegen Demonstranten aufgefallen ist, darf laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" wohl keine Prozesse gegen Stuttgart-21-Gegner mehr führen. Ein Verfahren sei ihr bereits wegen möglicher Befangenheit entzogen worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin.

Der Grund: Ihr Ehemann, ein Rechtsanwalt, hatte dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus kurz nach dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Brief ausdrücklich für dessen harten Kurs gelobt - auch im Namen seiner Familie. Mappus solle sich "vom Getöse der Straße nicht beirren lassen", schrieb er. Die Richterin beteuerte, vom Schreiben ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Sie sehe ihre Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt. Gleichwohl hatten Verteidiger in anstehenden Verfahren Ablehnungsanträge gestellt oder angekündigt.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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