Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes ADAC: Hoverboards gehören nicht auf die Straße

ADAC: Hoverboards gehören nicht auf die Straße

Archivmeldung vom 16.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
zweirädriges E-Board „Hobertrax“, in der Mitte die Naht, an der die Relativ-Verdrehung der Trittbretter erfolgt
zweirädriges E-Board „Hobertrax“, in der Mitte die Naht, an der die Relativ-Verdrehung der Trittbretter erfolgt

Foto: NBC News (www.nbcnews.com)
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Hoverboards sind derzeit der Renner, auch im anlaufenden Weihnachtsgeschäft. Allerdings dürfen diese elektrischen Fahrzeuge mit einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern laut ADAC nicht auf öffentlichen Straßen und Geh- oder Radwegen benutzt werden.

Wer dagegen verstößt, begeht je nach Einzelfall Delikte von einer Ordnungswidrigkeit bis zu den Straftaten des Fahrens ohne Versicherungsschutz und/oder ohne Fahrerlaubnis.

Nur im "abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr", also auf Privatgelände, ist der Betrieb erlaubt. Der Grund: Hoverboards sind motorisiert und können schneller als 6 km/h fahren - daher gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge.

Für die Fahrt auf der Straße müsste für Hoverboards eine Zulassung vorliegen. Die gibt es jedoch in der Regel nicht, weil das Gerät konstruktionsbedingt die dafür notwendigen Anforderungen etwa an Lenkung und Bremsen nicht erfüllen kann.

Zudem müssten die Geräte für den öffentlichen Verkehr haftpflichtversichert werden. Eine entsprechende Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer das Hoverboard in den zulässigen Grenzen nutzen will, sollten prüfen, ob er dabei über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Besteht kein Versicherungsschutz, muss ein verschuldeter Schaden selbst erstattet werden. Ebenso bräuchte man für eine legale Nutzung im öffentlichen Verkehr eine entsprechende Fahrerlaubnis.

Quelle: ADAC (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte storch in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige