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Rund 24 Euro monatlich gaben Haushalte 2020 im Schnitt für Bus, Bahn und Taxi aus

Archivmeldung vom 26.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Rund zwei Monate nach Einführung des bundesweiten 9-Euro-Tickets ziehen Verantwortliche und Fachleute Zwischenbilanz - und denken über dauerhafte Nachfolgeangebote für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach. Vorschläge wie ein bundesweit gültiges Klimaticket für 69 Euro im Monat oder ein Jahresticket für 365 Euro machen deutlich, dass die Kosten ein entscheidendes Kriterium sind.

Rund 24 Euro pro Monat gaben private Haushalte im Jahr 2020 durchschnittlich für Bus-, Bahn-, und Taxidienstleistungen aus. Darunter fällt auch der Fernverkehr. Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 mit knapp 33 Euro im Monat sanken die Ausgaben privater Haushalte für Bus, Bahn und Taxi 2020 im Schnitt um rund 9 Euro monatlich, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das entspricht einem Rückgang um rund 27 %.

Ausgaben für Nutzung und Unterhalt von Pkw 2020 weniger stark gesunken als für Bus und Bahn

Für den Unterhalt und die Nutzung von Pkw und anderen Kraftfahrzeugen gaben Haushalte 2020 fast achtmal so viel Geld aus wie für Bus, Bahn und Taxi. Die Ausgaben - unter anderem für Kraftstoffe, Ersatzteile, Wartung, Park- oder TÜV-Gebühren sowie für die Kfz-Steuer und -Versicherung - summierten sich 2020 auf durchschnittlich 185 Euro im Monat. Das entspricht einem Rückgang um rund 22 Euro pro Monat oder 11 % gegenüber 2019. Damals hatten die durchschnittlichen Ausgaben bei knapp 208 Euro monatlich gelegen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zu den Konsumausgaben privater Haushalte für Unterhalt und Nutzung von Pkw und anderen Kraftfahrzeugen sowie für Bus-, Bahn-, und Taxidienstleistungen stammen aus den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Unter die Ausgaben für Unterhalt und Nutzung von Pkw fallen unter anderem die Ausgaben für Kraftstoffe, Ersatzteile, Wartung, Park- oder TÜV-Gebühren sowie für die Kfz-Steuer und -Versicherung. Ausgaben für den Kauf oder das Leasing von Pkw sind hier nicht enthalten. Die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus-, Bahn-, und Taxidienstleistungen beziehen sich auf die Personenbeförderung im Schienenverkehr und Straßenverkehr sowie auf kombinierte Personenbeförderungsleistungen. Darunter fällt auch der Fernverkehr, jedoch weder der Luftverkehr noch der Schiffsverkehr.

Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht bzw. in zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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