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8. und 9. Mai in Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen, Symbole der Sieger bleiben verboten

Archivmeldung vom 06.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Fahne mit Wappen der UdSSR
Fahne mit Wappen der UdSSR

Foto: SK49
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Berliner Polizei hat auch für den diesjährigen 8. und 9. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem das Zeigen sowjetischer, russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole an den Soldatendenkmälern untersagt. Ein Gericht hob am Freitag das Verbot ukrainischer Flaggen auf, sowjetische und russische Symbole bleiben verboten. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Wie im vergangenen Jahr bleiben in Berlin auch 2023 am Tag der Befreiung (8. Mai) beziehungsweise am in der ehemaligen Sowjetunion und dem heutigen Russland am 9. Mai gefeierten Tag des Sieges über Hitlerdeutschland alle Symbole der sowjetischen Sieger und Befreier der Stadt verboten.

Grundlage ist eine von der Polizei erlassene Allgemeinverfügung. Verboten wird darin unter anderem das Zeigen der russischen Staatsflagge, der roten Fahne der ehemaligen Sowjetunion einschließlich davon abgewandelter Flaggen und der Roten Fahne einer der sowjetischen Divisionen, die nach der Erstürmung des Reichstages auf diesem gehisst wurde. Ebenso verboten sind das Abspielen russischer und sowjetischer Lieder, die traditionell am Tag des Sieges aufgeführt und gesungen werden, sowie das Zeigen des Sankt-Georgs- beziehungsweise Gardebands, sowjetischer Orden und anderer Symbole der Sieger. 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitagabend ein in der Allgemeinverfügung ursprünglich ebenfalls enthaltenes Verbot des Zeigens der ukrainischen Flagge an den sowjetischen Gedenkorten gekippt. Es gab damit dem Eilantrag einer ukrainischen Organisation statt. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig". Es fehlten "jegliche Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen"."

Quelle: RT DE

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