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Eilantrag abgelehnt: Verbot von „Querdenken“-Demo in Bremen

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Bremer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemo sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik abgelehnt. Ein Gerichtsbeschluss aus mehr als 20 Seiten wurde am Mittwochabend publik gemacht, so medlet das online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es dazu auf deren Webseite wie folgt: "Beim Verwaltungsgericht Bremen war am Mittwoch ein Eilantrag gegen das zuvor vom Ordnungsamt erlassene Verbot einer „Querdenken“-Großdemonstration gegen die Corona-Politik eingegangen. Der Antrag wurde von der 5. Kammer geprüft und entschieden.

Antrag wird abgelehnt

Das Verbot ist demnach verhältnismäßig und erforderlich. Es sei kein milderes Mittel ersichtlich, welches genauso geeignet wäre, die vorliegenden Gefahren abzuwenden.

Dabei geht es um eine von der Initiative „Querdenken421“ unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ geplante Demonstration mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz (Motto „Kinderlachen“) vom Ordnungsamt verboten, zu der bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt.

„Hinzu kommt, dass der vom Antragsteller ausgewählte Ort für die Versammlung erkennbar nicht genügend Platz für 20.000 Teilnehmer bereithält, ohne eine Missachtung des gebotenen Mindestabstandes von 1,5 Metern in Kauf nehmen zu müssen“, heißt es im Text.

Nach Angaben von Donnerstag legten die Anmelder bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein, über die nun das Bremer Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat.

Innensenator Ulrich Mäurer hatte zuvor betont, die Bremer versuchten seit Wochen unter teils großen persönlichen und wirtschaftlichen Opfern, die Infektionsrate wieder unter ein beherrschbares Maß zu drücken und jeden unnötigen Kontakt zu vermeiden. „Vor diesem Hintergrund ist es hanebüchen und geradezu irre, was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen“, so Mäurer. "

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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