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Jung: Bundeswehreinsatz bei Fußball-WM möglich bei Terrorangriffen aus der Luft oder von See

Archivmeldung vom 13.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) schließt einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-WM in Deutschland nicht aus. In der PHOENIX-Sendung "Im Dialog" (Ausstrahlung am Freitag um 21 Uhr) sagte er: "Natürlich muss man sich auf entsprechende Lagen einstellen. Das ist auch ein Stück die Sorge des Innenministers.

Aber wir haben gemeinsam in der Koalition vereinbart, dass die Bundeswehr selbstverständlich dort handeln wird, wo beispielsweise solche terroristischen Anschläge passieren würden und die Polizei nicht handeln kann, etwa Angriffe aus der Luft oder von der See." In der Koalition sei auch vereinbart worden, eine entsprechende Grundgesetzänderung vorzunehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht in der aktuellen Verhandlung zum Luftsicherheitsgesetz dies verlange. "Wenn eine Katastrophenlage eintritt oder ein schwerer Unglücksfall, sieht die Verfassung auch jetzt schon vor, dass dann entsprechend die Bundeswehr hilft", sagte Jung. "Wir werden dort im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Verantwortung selbstverständlich auch diese Verantwortung übernehmen." Es seien jedoch von den Sicherheitsorganen alle Voraussetzungen geschaffen worden, "dass wir fröhliche und friedliche Weltmeisterschaften erleben können". Der CDU-Politiker sprach sich zudem klar für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus: "Was sich 50 Jahre bewährt hat, sollte man nicht aufs Spiel setzen. Wir brauchen die Wehrpflicht auch in Zukunft. Und ich bin dankbar dafür, dass wir das in der Koalition auch so vereinbart haben." Dies bedürfe zwar weiterer Anstrengungen, "aber wir sollten und werden die Voraussetzungen schaffen, die Wehrpflichtarmee auch in Zukunft zu garantieren." Derzeit liege die Einberufungsgerechtigkeit bei über 80 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Phoenix

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