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Fußball-WM: Bundesregierung will Nachtruhe lockern

Archivmeldung vom 01.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Public Viewing auf dem Waterlooplatz in Hannover zur Fußball-EM 2012
Public Viewing auf dem Waterlooplatz in Hannover zur Fußball-EM 2012

Foto: AxelHH
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will die Nachtruhe zur Fußball-WM im Juni und Juli lockern. Wie die "Bild-Zeitung" berichtet, will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch eine Sonderverordnung des Umweltministeriums beschließen, wonach die "öffentliche Fernsehdarbietung" auf Fanmeilen und in Biergärten auch nach 22:00 Uhr, in Ausnahmefällen sogar bis nach 24:00 Uhr genehmigt wird.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte Zeitung zur Begründung: "Fußball gucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-WM einfach dazu." Konkret sollen die Fanmeilen während der WM zu Sportanlagen erklärt und damit Public Viewing auf Videoleinwänden mit dem Stadion-Besuch gleichgestellt werden. So können die für die Genehmigung zuständigen Gemeinden sich auf die "Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)" berufen. Danach wird der Lärmschutz bei Sportveranstaltungen von herausragendem öffentlichen Interesse zurückstehen. Die Verordnung soll nur während der WM gelten und endet am 31. Juli 2014.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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