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Kieler Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Handball-Urteil ein

Archivmeldung vom 19.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Kieler Handball-Prozess gegen das ehemalige Erfolgsduo des THW Kiel, Uwe Schwenker und Noka Serdarusic, geht in die Verlängerung. Nach Informationen des Nachrichtensenders NDR Info hat die Kieler Staatsanwaltschaft Zweifel an der Urteilsbegründung des Landgerichts und deshalb Revision eingelegt. Knackpunkt der Prüfung des Urteils durch den Oberstaatsanwalt Axel Goos ist offenbar die Beweiswürdigung des Landgerichts.

Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten Ende Januar freigesprochen, wenn auch mit Zweifeln an ihrer Unschuld. Der ehemalige Manager Schwenker und der frühere Trainer Serdarusic mussten sich wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und wegen Betrugs verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, beim Champions League-Erfolg 2007 die Schiedsrichter manipuliert zu haben.

Die Prozess-Unterlagen werden jetzt an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet. Dort überprüft ein Strafsenat den Richterspruch ausschließlich auf mögliche Rechtsfehler. Eine solche Prüfung dauert üblicherweise drei bis sechs Monate. Zu einer Wiederholung des Prozesses kommt es allerdings nur, sollte der BGH Fehler entdecken. Ansonsten würde der Bundesgerichtshof die Freisprüche für Schwenker und Serdarusic bestätigen und das Urteil wäre rechtskräftig.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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