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Russischer Langläufer Legkov in letzter Instanz freigesprochen

Archivmeldung vom 22.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Alexander Legkov
Alexander Legkov

Von Иван Исаев - Eigenes Werk, CC BY 3.0, Link

Nach einem zweijährigen Marsch durch die Instanzen bekommt der russische Langläufer Alexander Legkov vor dem Schweizerischen Bundesgericht Recht. Das Gericht hat die Beschwerde des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS abgewiesen und den Olympiasieger von Sotschi freigesprochen. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf der deutschen Webseite: "In einer Mitteilung vom Montag schreibt der deutsche Anwalt des Langläufers Christoph Wieschemann, er freue sich sehr darüber, dass das Verfahren gegen seinen Mandanten einen positiven Abschluss gefunden habe.

„Mit ihm sind wir durch die Instanzen des FIS Anti Doping Panel, in einem ersten Verfahren vor dem CAS, der Oswald Kommission des IOC und einem zweiten Verfahren vor dem CAS gegangen. Dabei haben der Athlet und auch wir viele Rückschläge hinnehmen müssen. Das Ergebnis aber ist richtig.“

Das Gericht habe die Entscheidung der Oswald Kommission des IOC vom 01.02.2018, dem Athleten die Goldmedaille im 50km-Skilanglauf und die Silbermedaille in der Staffel zu entziehen und Legkov lebenslang für die Olympischen Spiele zu sperren, aufgehoben und den Athleten nach 60 Stunden Verhandlung und der Anhörung von über zwanzig Zeugen und Sachverständigen freigesprochen.

Der „Whistleblower“ und Hauptbelastungszeuge Grigori Rodtschenkow sei zu den Vorgängen in Sotschi faktische Beweise schuldig geblieben und habe sich zudem immer wieder in Widersprüche verstrickt. Das hätte auch der WADA-Ermittler Richard McLaren frühzeitig erkennen müssen.

„Das IOC hatte zudem die Verfahrensrechte der Athleten schwer verletzt und sogar entlastende Beweismittel der Verteidigung und dem Gericht vorenthalten“, so Wieschemann in seiner Stellungnahme weiter.

„Die Aussage von Dr. Rodtschenkow wird durch keine weiteren Beweise, einschließlich forensischer Beweise, bestätigt und liefert keine Beweise für die Verwendung einer verbotenen Substanz oder eines Anti Doping Verstöße durch den Athleten. Was das Panel in der Berufung eines einzelnen Athleten gegen die Feststellung verschiedener Anti Doping Verstöße entschieden hat, ist einfach Folgendes: Aus allen in diesem Urteil dargelegten Gründen rechtfertigen die vor dem Gremium vorgelegten Beweise nicht die Schlussfolgerung zur  ‚comfortable satifaction‘ des Gremiums, dass der Athlet durch Handlungen oder Unterlassungen einen der angeblichen Anti Doping Verstöße individuell begangen hat.“

Gegen eben diese Entscheidung aus Lausanne hatte das IOC Beschwerde vor dem Schweizerischen Bundesgericht eingereicht, die nun abgewiesen wurde. Weitere Rechtsmittel bestehen nicht."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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